Die Kurtaxe ist eine Steuer, die auf der Grundlage von Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 14. März 2011 eingeführt wurde. Jede Gemeinde kann durch Beschluss des Gemeinderats beschließen, diese Steuer einzuführen, die von den Gästen der Beherbergungsbetriebe auf ihrem Gebiet zu entrichten ist. Die Einnahmen sind für die Finanzierung von Maßnahmen zugunsten des Tourismus, der Erhaltung, der Nutzung und der Wiederherstellung von Kultur- und Umweltgütern sowie der lokalen öffentlichen Dienstleistungen bestimmt.
NEUE STADT BERGAMO TOURISTENSTEUER AB 1. APRIL 2025
Ab dem 1. April 2025 steigt die Höhe der Steuer auf 7% der Kosten, die Höchstgrenze von 5 € pro Person und Übernachtung für maximal 5 aufeinanderfolgende Tage bleibt unverändert.
NEUSTADT VON BERGAMO AB 1. AUGUST 2023
Ab dem 1. August 2023 sind Übernachtungen in‘Jugendherbergen‘ von der Touristensteuer befreit.
Auch für andere Einrichtungen wird die Abgabe ab diesem Datum auf 6 % der Kosten begrenzt und beträgt 5 EUR pro Person und Übernachtung.
Auch begleitende Lehrer sind von der Steuer befreit die bei Schulbesuchen im Einsatz sind, in Höhe von einem pro fünfzehn begleiteten Minderjährigen, und Mitglieder der Polizei, die über Nacht im Dienst bleiben.
Den Text der Verordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.comune.bergamo.it/regolamenti?title=soggiorno